Vertragsbedingungen für Unterkunftsbuchungen
Vertragsbedingungen für Unterkunftsbuchungen des ErholungsWerks Post Postbank Telekom e.V
Sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft aus dem Angebot des Erholungswerks Post Postbank Telekom e.V., nachstehend „EW“ abgekürzt. Diese Vertragsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen dem EW zu Stande kommenden Unterkunftsvertrages.
Bitte lesen Sie diese Vertragsbedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch
1.1. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit rechtswirksam vereinbart, ausschließlich für Verträge über Unterkünfte (Hotels, Gasthöfe, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Unterkunftsstätten) mit oder ohne Verpflegung, soweit die vertraglichen Leistungen des EW nicht zusätzlich weitere Reiseleistungen nach § 651a Abs. 3 Nr. 1, 3 und 4 BGB umfassen. Die entsprechenden Angebote sind im Katalog und dem Internetauftritt des EW mit „U“ gekennzeichnet.
1.2. Der zwischen dem Kunden und dem EW im Buchungsfall zustande kommende Vertrag ist demnach kein Pauschalreisevertrag gemäß §§ 651a ff. BGB. Diese Vorschriften finden auf den Unterkunftsvertrag weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Zur Unterscheidung zwischen Unterkunftsangeboten und Pauschalreiseangeboten des EW sind Pauschalreiseangebote im Katalog und dem Internetauftritt mit „P“ gekennzeichnet.
1.3. Diese Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn zu den vertraglichen Leistungen neben den Unterkunftsleistungen auch sonstige touristische Leistungen nach § 651a Abs. 3 Nr. 4 BGB gehören, solche touristischen Leistungen jedoch entweder keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen noch als solches beworben werden oder erst nach Beginn der Unterkunftsleistung ausgewählt und vereinbart werden.
1.4. Das EW ist Anbieter verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB, soweit es dem Kunden zusammen mit dem Abschluss des Unterkunftsvertrages oder innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung für die Unterkunftsbuchung in gezielter Weise mindestens einen Vertrag mit einem anderen Unternehmer über eine andere Art von Reiseleistung, insbesondere einen Flug oder eine Bahnbeförderung vermittelt. In diesem Fall gelten für das EW uneingeschränkt die gesetzlichen Bestimmungen des § 651w und der Informationsvorschriften für Anbieter verbundener Reiseleistungen und die nachfolgenden Vertragsbedingungen nur insoweit, als sie diesen zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen. Für die Vertragsbeziehungen zu den vermittelten anderen Unternehmern gelten, soweit wirksam vereinbart oder allgemeingültig deren Geschäfts bzw. Beförderungsbedingungen.
2.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Unterkunftsangebots des EW und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Unterkunft, ihrer Einrichtungen und Leistungen und die ergänzenden Informationen des EW für die Unterkunft und das Reiseland, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem EW den Abschluss des Unterkunftsvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch das EW zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird EW dem Kunden eine Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dem Kunden in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln.
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem EW den Abschluss des Unterkunftsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
b) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Unterkunftsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Das EW ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung vom EW beim Kunden zu Stande.
e) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Unterkunftsvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf.
3.1. Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Unterkünfte, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, EMails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht.
3.2. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) besteht somit lediglich die Möglichkeit, kostenpflichtig nach Maßgabe von Ziff. 6. dieser Vertragsbedingungen vom Unterkunftsvertrag zurückzutreten.
3.3. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Unterkunftsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
3.4. Das Recht des Kunden zur Anfechtung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie zur außerordentlichen Kündigung aufgrund von Mängeln der Unterkunft oder andere Umstände, für die das EW Gewähr zu leisten hat, bleiben durch das nicht bestehende Widerrufsrecht unberührt.
3.5. Durch Umstände, die in der Person des Kunden bzw. seiner Mitreisenden liegen (insbesondere Erkrankung oder Tod des Kunden und/oder von Mitreisenden oder Angehörigen; Elementarschäden beim Kunden; Urlaubsstreichungen), wird der Kunde nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung des Unterkunftspreises befreit bzw. kein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden begründet (§ 537 Abs. 1 BGB). Etwaige Ansprüche des Kunden nach § 537 Abs. 1 S. 2 BGB bleiben hiervon unberührt.
4.1. Der Unterkunftsvertrag zwischen dem Kunden und dem EW unterliegt weder unmittelbar noch in entsprechender Anwendung im Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB. Demnach besteht auch keine Verpflichtung des EW, dem Kunden grundsätzlich und insbesondere als Voraussetzung für die Fälligkeit von Vorauszahlungen vor Leistungsbeginn/Reisebeginn einen Sicherungsschein entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen eines Pauschalreiseveranstalters zu übergeben.
4.2. Soweit das EW jedoch entsprechend Ziff. 1.4 Anbieter vebundener Reiseleistungen ist, ist Voraussetzung für die Fälligkeit von Anzahlungen und Restzahlungen die Übergabe eines Sicherungsscheins für die Inkassotätigkeit des EW als Anbieter verbundener Reiseleistungen, welcher auch die Zahlungen für die Unterkunftsleistungen absichert.
4.3. Nach Abschluss des Unterkunftsvertrages (Zugang der Buchungsbestätigung) und soweit das EW zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden begründet ist, ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises zu leisten.
4.4. Die Restzahlung ist, soweit die Fälligkeitsvoraussetzungen nach Ziff. 4.2 vorliegen, bis 2 Wochen vor Belegungsbeginn zu leisten. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Unterkunftspreis sofort zahlungsfällig.
4.5. Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto des EW bei der Postbank Stuttgart, IBAN DE74600100700000383702, BICCODE PBNKDEFF zu leisten, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf die Gutschrift auf diesem Konto ankommt.
4.6. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl EW zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten so ist das EW berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Unterkunftsvertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7. zu belasten.
4.7. Im Falle einer Rückerstattungspflicht des EW wird die bereits geleistete Anzahlung oder der bereits geleistete Unterkunftspreis auf das Bankkonto rückerstattet, von welchem aus die Anzahlung bzw. der Unterkunftspreis überwiesen wurde.
5.1. Das EW behält sich nach Maßgabe der der nachfolgenden Regelungen vor, den im Unterkunftsvertrag vereinbarten Preis aus folgenden Gründen zu erhöhen,
a) soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Steuern oder sonstigen Abgaben aufgrund bundesgesetzlicher, landesgesetzlicher oder kommunalabgabenrechtlicher Bestimmungen für das EW unmittelbar oder aufgrund entsprechender Zahlungsverpflichtungen gegenüber dessen Leistungspartnern ergibt.
b) wenn sich die für den entsprechenden Unterkunftsvertrag maßgeblichen Wechselkurse nach Vertragsabschluss ändern.
c) Im Falle einer nach Vertragsabschluss für das EW – unmittelbar oder durch gesetzlich oder vertraglich rechtmäßige entsprechende Preiserhöhung der Leistungsträger – eintretenden Erhöhung der Energiekosten für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme.
5.2. Preiserhöhungen sind nicht zulässig, soweit zwischen Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Belegungsbeginn (erster vertraglich vereinbarter Tag des Aufenthalts) weniger als vier Monate liegen.
5.3. Eine Erhöhung des Unterkunftspreises ist nur zulässig, sofern EW den Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
5.4. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziff. 5.1 a) kann der Unterkunftspreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
b) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziff. 5.1 b) kann der Unterkunftspreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich Unterkunftsleistungen dadurch für das EW verteuert haben.
c) Bei einer Erhöhung der Energiekosten gemäß Ziff. 5.2 c) kann der Preis um die Prozentpunkte heraufgesetzt werden, um den sich der Preis für das EW zwischen Vertragsabschluss und Geltendmachung des Erhöhungsverlangens erhöht hat. Ein Erhöhungsverlangen später als zwei Wochen vor Belegungsbeginn ist unzulässig.
6.1. Das EW hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) und der für die jeweilige Unterkunft geltenden Belegungszeit (täglich, wöchentlich oder andere) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.2. Im Falle des Rücktritts bzw. der Nichtanreise hat der Kunde an das EW Rücktrittskosten wie folgt zu bezahlen, bei deren Höhe die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung der Unterkunft sowie ersparte Aufwendungen im Falle der Nichtbelegung berücksichtigt sind :
• vom 55. Tag bis 29. Tag 5 %
• vom 28. Tag bis 21. Tag 10 %
• vom 20. Tag bis 14. Tag 20 %
• vom 13. Tag bis 07. Tag 30 %
• vom 06. Tag bis zum Tag vor der Anreise 50 %
• am Tage des Reisebeginns und bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 90 %
6.3. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, dem EW nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.4. Der Rücktritt ist ausschließlich gegenüber dem EW zu erklären, wobei eine Textform hierfür ausdrücklich empfohlen wird.
6.5. Für Rücktritte von Buchungen für Aufenthalte in Ferienwohnungen und Hotelbetrieben des EW sowie in von uns bereitgestellten Ferienplätzen in privaten Hotels, Gasthöfen und Ferienwohnungen bei Kooperationspartnern haben wir für Sie für einen Rücktritt aus versichertem Grund eine Stornokosten und eine Reiseabbruchversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung ERGOReiseversicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen sind im Unterkunftspreis enthalten
7.1. Die Unterkunft darf nur von den Personen belegt werden, die bei der Buchung angegeben wurden und in der Buchungsbestätigung des EW festgehalten sind.
7.2. Ohne vorherige Zustimmung des EW in Textform (schriftlich, per EMail oder per Fax), auf die kein Rechtsanspruch besteht
a) dürfen in die Unterkunft keine zusätzlichen Personen aufgenommen werden,
b) dürfen in die Unterkunft auch bei gleichbleibender Personenzahl keine anderen Personen aufgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Besuche ohne Übernachtungen, die nicht länger als 24 Stunden dauern.
7.3. Eine Gestattung der Aufnahme zusätzlicher oder anderer Personen kann das EW von der Bezahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen und davon, dass diese an das EW oder einen örtlichen Inkassobevollmächtigten vor der Aufnahme zusätzlicher/anderer Gäste bezahlt wird.
7.4. Unbeschadet des Rechts des EW zur Kündigung des Vertrages insgesamt bzw. zum Verweis zusätzlicher oder anderer Personen aus der Unterkunft entsprechend Ziff. 10.4 dieser Bedingungen kann das EW für die Dauer eines unberechtigten Aufenthalts zusätzlicher Personen vom Kunden eine entsprechende Mehrvergütung, von den zusätzlichen Personen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über eine ungerechtfertigte Bereicherung eine entsprechende Vergütung, beanspruchen.
8.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung EW bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Unterkunftspreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Unterkunftsvertrages berechtigt hätten.
8.2. Das EW wird sich bei Unterkünften, bei denen sie nicht Eigentümer oder Pächter ist, nach den mit diesem getroffenen Vereinbarungen um Rückerstattung Erstattung der von diesem ersparten Aufwendungen bemühen daher entsprechende Rückerstattung an den Kunden vornehmen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
8.3. Ist das EW selbst Eigentümer oder Pächter der Unterkunft, so wird sich das EW um eine anderweitige Belegung bemühen, wobei diese Verpflichtung mit der Maßgabe besteht, dass nur solche anderweitigen Belegung erfolgen können, die den in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Unterkunft angegebenen Belegungszeiträume (täglich, wöchentlich oder andere Zeiträume) entsprechen. Dem Kunden werden Erlöse aus einer anderweitigen Belegung bzw. im Fall der Nichtbelegung ersparte Aufwendungen angerechnet.
8.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem EW nachzuweisen, dass es die Möglichkeit anderweitiger Belegung entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht genutzt hat und/oder die entsprechenden Erlöse höher waren als vom EW angerechnet oder im Falle der Nichtbelegung die ersparten Aufwendungen höher waren als vom EW angerechnet
9.1. Das EW kann den Unterkunftsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde den Aufenthalt in der Unterkunft, insbesondere Mitreisende, andere Kunden, Geschäftsleitungspersonen und Mitarbeiter oder sonstige Dritte ungeachtet einer Abmahnung von EW nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2. Eine Kündigung ist auch zulässig, wenn der Kunde sich selbst oder Leben und Gesundheit der in Ziff. 9.1 genannten Personen oder die Sicherheit der Unterkunft oder ihrer Einrichtungen stört. In diesem Fall ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, soweit das Verhalten nicht objektiv so schwerwiegend ist (z.B. bei strafrechtlich relevanten Verhalten), dass eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung objektiv gerechtfertigt ist.
9.3. Eine Kündigung ist weiter zulässig, soweit der Kunde gegen Bestimmungen der Hausordnung, die ihm übergeben wurde oder von der er in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen konnte, verstößt und die betreffende Bestimmung objektiv sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist oder wenn der Kunde schuldhaft die Unterkunft oder ihre Einrichtungen beschädigt oder in erheblichem Umfang bestimmungswidrig nutzt.
9.4. Eine Kündigung ist weiter zulässig, soweit der Kunde entgegen den Bestimmungen in Ziff. 8 dieser Bedingungen weitere oder andere Personen in die Unterkunft aufnimmt oder deren Aufenthalt gestattet oder duldet. In diesen Fällen können eine Teilkündigung bzw. ein Platzverweis gegenüber solchen Personen ausgesprochen werden. Der Anspruch auf eine entsprechende Mehrvergütung gegenüber dem Kunden bzw. den zusätzlichen Personen entsprechend Ziff. 8.4 bleibt im Falle einer solchen Kündigung bzw. eines Verweises unberührt.
9.5. Geschäftsleitungspersonen und Mitarbeiter der Unterkunftsstätten sowie Reiseleiter, Agenturmitarbeiter und sonstige örtliche Repräsentanten des EW sind von diesem bevollmächtigt, Abmahnung vorzunehmen und Kündigungen auszusprechen.
9.6. Kündigt das EW, so behält EW den Anspruch auf den Gesamtpreis; das EW muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die das EW aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
10.2. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn das EW in der Beschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Kunde ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können das EW bei oder nach der Ankunft zur außerordentlichen Kündigung des Unterkunftsvertrages berechtigen.
10.3. Werden die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht vollständig oder nicht mängelfrei erbracht oder weist die Unterkunft, ihre Einrichtungen und/oder individuelle Unterkunft des Kunden (Zimmer, Ferienwohnung usw.) Mängel auf oder fehlen vertraglich zugesagte Einrichtungen und Geräte, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
10.4. Der Kunde hat fehlende Leistungen, Einrichtungen und Mängel (vor allem auch an den Einrichtungen und Geräten) auch dann anzuzeigen, wenn er fehlende Leistungen keinen Wert legt bzw. Mängel als nicht störend empfindet. Unterbleibt eine solche Anzeige, kann der Kunde bei Schäden gegebenenfalls nicht mit dem Einwand gehört werden, diese nicht verursacht zu haben.
10.5. Soweit das EW infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche (Ansprüche auf teilweise oder ganze Rückerstattung des Unterkunftspreises) noch Schadensersatzansprüche nach geltend machen.
10.6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des EW vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des EW vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Mängelanzeigen an das EW unter der mitgeteilten Kontaktstelle des EW zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des EW bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Buchungsbestätigung unterrichtet.
10.7. Die Vertreter des EW, insbesondere auch die Haus und Geschäftsleitungen der Unterkunft und deren Mitarbeiter sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.8. Will der Kunde den Unterkunftsvertrag aus den in Ziff. 10.4 genannten Gründen kündigen, so ist eine entsprechende Kündigung nur bei erheblichen Leistungsausfällen, Leistungsstörungen oder Mängeln zulässig und nur dann, wenn der Kunde dem EW zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom EW oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die zur Kündigung berechtigenden Umstände objektiv so schwerwiegend sind, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist
11.1. Das EW haftet unbeschränkt,
• soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
• soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des EW beschränkt auf Schäden, die durch das EW oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
11.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
11.3. Das EW haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Kunden erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom EW bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11.4. Soweit das EW im Rahmen der Vermittlung von Fremdleistungen die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen hat, bleiben seine diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen im Zusammenhang mit der Unterkunftsbuchung stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Mietzeitraums geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen, von denen der Kunde Kenntnis erlangt oder in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen kann, erbracht werden. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder –beschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen oder Auflagen zu beachten, wie z. B. Anweisungen oder Auflagen aufgrund einer Pandemie oder der Energie oder Klimakrise.
13.1. Das EW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass das EW nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für das EW verpflichtend würde, informiert das EW die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Das EW weist für alle Unterkunftsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem EW die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können EW ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
13.3. Für Klagen des EW gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Unterkunftsvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des EW vereinbart.
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© Urheberrechtlich geschützt: Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte,
München | Stuttgart, 2021 – 2025
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Vertragspartner des Unterkunftsvertrages ist:
ErholungsWerk Post Postbank Telekom e.V.
Nauheimer Str. 98, 70372 Stuttgart
Vorstand: Thomas Marquardt (Vorsitzender), Klaus Weber
Vereinsregister-Nr.: 3562 beim AG Bonn
Tel.: +49 (07 11) 9744 12 825
E-Mail: Urlaub(at)ErholungsWerk.de