Das ErholungsWerk ist von der Finanzbehörde als gemeinnütziger Verein anerkannt, weil es durch seine Tätigkeit die Allgemeinheit selbstlos unterstützt. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 2/3 aller Leistungen im Bereich EW-eigene Ferienanlagen an Personen erbracht werden, die aufgrund ihres Alters, ihrer Schwerbehinderung oder ihres Familieneinkommens und Vermögens die Anerkennung des ErholungsWerks als gemeinnützige Einrichtung auch weiterhin sichern. Die dadurch erzielten Steuereinsparungen ermöglichen die günstigen Preise des ErholungsWerks. Anmeldungen, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, werden im Rahmen unserer Sozialauswahl (Stichtagsbuchung) bevorzugt behandelt.
Im Rahmen der Verfügbarkeit ist die Buchung der EW-eigenen Ferienanlagen auch durch andere Reiseteilnehmer möglich. In diesem Fall erhöht sich der angegebene Preis um 15%.
Von Zeit zu Zeit ist es notwendig, in einzelnen Ferienanlagen Zeiträume ausschließlich „gemeinnützigen“ Kunden zur Verfügung zu stellen, um den Erhalt der Gemeinnützigkeitsquote gewährleisten zu können. Eine solche Sperrung betrifft hauptsächlich die Ferienzeiten und muss zum Teil sehr kurzfristig durchgeführt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis